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Brandschutzordnungen
- Brandschutzordnung A
richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
- Brandschutzordnung B
richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte)
- Brandschutzordnung C
gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte oder -ingenieure)
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